Was ist ein Fahrverbot?

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Das deutsche Strafrecht regelt ein System verschiedener Sanktionen. Unterschieden werden dabei die Hauptstrafen, Nebenstrafen und Nebenfolgen. Bei den Hauptstrafen, die im Zusammenhang mit Straftaten verhängt werden, handelt es sich um die Freiheitsstrafen und die Geldstrafen. Nebenstrafen sind vor allem die Einziehung, die Aberkennung von Rechten, die Bekanntgabe der Verurteilung und das Fahrverbot. Ein Fahrverbot kann somit durch das Gericht als Nebenstrafe (Straftat) oder Nebenfolge (Ordnungswidrigkeit) oder durch die Bußgeldbehörde neben der eigentlichen Hauptsanktion (Geldstrafe/Bußgeld) verhängt werden.

Nicht zu verwechseln ist das Fahrverbot mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, allerdings darf der Betroffene für die Dauer des Fahrverbotes keine Fahrzeuge führen. Tut er dies trotzdem, macht er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, sobald das Fahrverbot wirksam ist. Wird dem Betroffenen dagegen durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, dann erlischt damit die grundsätzliche Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis muss deshalb komplett neu beantragt werden, wenn der Betroffene wieder Fahrzeuge führen möchte. Dies ist in der regel erst nach Ablauf einer durch das Gericht gesetzten Sperrfrist möglich.

Das Fahrverbot ist in im Straßenverkehrsgesetz (§ 25StVG) und dem Strafgesetzbuch (§44 StGB) geregelt. Man unterscheidet zwei Arten von Fahrverboten, das privilegierte und das nicht privilegierte Fahrverbot. Der Unterschied besteht darin, dass dem Betroffenen bei einem privilegierten Fahrverbot eine Frist von 4 Monaten eingeräumt wird, binnen der er den Füherschein in amtliche Verwahrung geben kann.

Die Dauer des Fahrverbotes beträgt einen bis drei Monate.