Fahrverbot

fahrverbot

Von allen Sanktionen die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen, trifft den Autofahrer das Fahrverbot in der Regel am härtesten. Dies gilt vor allem dann, wenn der Betroffene einen Beruf ausübt, bei dem er auf seinen Führerschein dringend angewiesen ist. Geregelt ist die Verhängung des Fahrverbotes ist in § 25 StVG. Nach dieser Vorschrift können Verwaltungsbehörden oder Gerichte ein Fahrverbot aussprechen, wenn die Tat unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde.

Verantwortungsloses Verhalten führt zum Fahrverbot

Grobe Pflichtverletzungen sind dabei solche, die unter objektiver Würdigung wiederholt Auslöser schwerer Unfälle sind und subjektiv auf Gleichgültigkeit, grobem Leichtsinn oder erheblicher Nachlässigkeit beruhen. Der Gesetzgeber setzt also ein besonders verantwortungsloses Verhalten des Täters voraus, welches bei einer lediglich leichten Fahrlässigkeit und einem Erstverstoß nicht gegeben sein dürfte.

Die sogenannte Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) enthält dabei Regelfälle, bei denen ein erheblicher Pflichtverstoß und somit die Verhängung eines Fahrverbotes indiziert sind. Zu erwähnen sind hier vor allem Rotlichtverstöße und deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es gibt zudem eine Tendenz der Gerichte dahingehend, bei deutlichen Tempoverstößen von vorsätzlichem Handeln auszugehen.

Achtung: der Gesetzgeber hat die Vorschriften zum Fahrverbot ab dem 28.04.2020 deutlich verschärft! Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Neuer Bußgeldkatalog: wann jetzt ein Fahrverbot droht

Wir ermitteln die richtige Verteidigungsstrategie

Die Verteidigung bei Fahrverboten bietet unterschiedliche Strategien. Wir prüfen grundsätzlich, ob die zugrunde liegenden Beweismittel, insbesondere das Messverfahren, den Tatvorwurf hinreichend belegen. Gibt es konkrete Zweifel daran, dass die Messung fehlerfrei durchgeführt wurde, dann greifen wir diese mit konkreten Tatsachen an. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Messungen nicht zu beanstanden ist. Dem Mandanten ist dann nicht geholfen, wenn der Anwalt trotzdem gegen die Messung vorgeht und im Ergebnis aussichtslose Beweisanträge stellt.

Ist die Beweislage eindeutig, konzentrieren wir uns auf die Möglichkeiten einer Strafreduzierung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl die Verwaltungsbehörde als auch das Gericht vom Fahrverbot absehen und dafür im Gegenzug das Bußgeld angemessen erhöhen. Hierbei ist besonders wichtig, dass der Betroffene in der Vergangenheit nicht bereits wegen gleicher oder ähnlicher Verstöße bestraft wurde. Denkbar ist zudem, dass ein mehrmonatiges Fahrverbot verkürzt wird.

Eine bedeutende Rolle spielt zudem das sogenannte Augenblicksversagen. Kann der Betroffene dem Gericht glaubhaft darlegen, dass er den Verkehrsverstoß lediglich leicht fahrlässig verübt hat, dann kann das Gericht von der Verhängung des Fahrverbots absehen. Denkbar wäre zum Beispiel ein Fall, indem bei schlechten Sichtverhältnissen und unübersichtlicher Straßenführung lediglich ein Schild mit Tempobegrenzung übersehen worden ist.

Wir entwickeln in jedem Fall die individuelle Verteidigungsstrategie, die für Sie die größten Erfolgsaussichten mit sich bringt.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Fahrverbot:

Was ist ein Fahrverbot?

Fahrverbot: was ist die 4-Monatsfrist?

Fahrverbot: Wirksamkeit und Tilgung

Absehen vom Fahrverbot – Erhöhung Bußgeld

Mehrere Fahrverbote – Parallelvollstreckung – Addition – Mischfälle