Neuer Bußgeldkatalog: wann jetzt ein Fahrverbot droht

Während sich die Öffentlichkeit in der Corona-Krise im Dauerausnahmezustand befindet, hat der Gesetzgeber weitestgehend unbemerkt eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung umgesetzt. Die Planungen dafür liefen schon seit mehreren Jahren, nun werden die Änderungen zum 28.04.2020 in Kraft treten, die teilweise erhebliche Verschärfungen mit sich bringen. Bußgelder werden deutlich erhöht, Fahrradfahrer sollen besseren Schutz erhalten, Fahrverbote greifen früher.

Tempoverstoß: Fahrverbote drohen früher

Im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen werden die Täter künftig stärker zur Kasse gebeten. Je nach Höhe des Tempoverstoßes werden die Bußgelder teilweise mehr als verdoppelt. So muss man für eine Überschreitung innerorts von bis zu 15 k/mh zukünftig 50 Euro berappen, bei bis zu 20 km/h 70 Euro. Ab 21 km/h schlagen sogar 80 Euro zu Buche. Zudem gibt es zukünftig bereits ab einem Tempoverstoß von mehr als 16 km/h einen Punkt im Fahreignungsregister, und zwar unabhängig davon, ob dieser innerorts oder außerorts begangen wird.

Für viele Autofahrer viel unangenehmer als die kräftige Anhebung der Bußgelder dürfte allerdings der Umstand sein, dass nun auch die gefürchteten Fahrverbote viel schneller greifen. Bislang waren Fahrverbote vorgesehen für Tempoverstöße ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts. Ein Fahrverbot war zudem vorgesehen, wenn man innerhalb eines Jahres zwei mal im bereich 26-31 km/h zu schnell unterwegs war. Nach den neuen Regelungen folgt ein Fahrverbot innerorts bereits bei einem Tempoverstoß ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h.

Gerade auf Landstraßen und Autobahnen dürften die Verschärfungen in der Zukunft zu einer Flut von Fahrverboten führen, da Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund der Umstände häufiger vorkommen als innerorts. Und weil viele Autofahrer auf ihren Führerschein angewiesen sind, dürfte somit auch die Zahl der Einsprüche gegen entsprechende Bescheide deutlich zunehmen.

Straßenverkehrsordnung: was ändert sich noch?

Der Gesetzgeber verschärft im Bereich der Tempoverstöße nicht nur die Rechtsfolgen, er nimmt auch die so genannten Blitzerapps ins Visier. Wer künftig bei der Nutzung entsprechender Programme (auch im Rahmen der Navigation) erwischt wird, kassiert einen Punkt und muss 70 Euro Bußgeld zahlen.

Einen Schwerpunkt legt die Reform der Straßenverkehrsordnung auf den Schutz der Radfahrer. So müssen beim Überholen von Radfahrern oder E-Scootern zukünftig Mindestabstände eingehalten werden (innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter). Eingeführt wird zudem ein Überholverbot von Radfahrern, ein neues Verkehrsschild wird an entsprechend gefährlichen Stellen postiert werden. Der Gesetzgeber hat sich auch mit der Problematik der Fahrradunfälle bei Rechtsabbiegen beschäftigt und formuliert erstmals ein Gebot für Lkw ab 3,5, dass diese nur in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, wenn sie mit kreuzenden Fahrradfahrern rechnen müssen.

Härter bestraft werden soll auch das so genannte Auto-Posing, mit einem Bußgeld von 100 Euro muss zukünftig rechnen, wer innerorts mit seinem Fahrzeug unnötig hin- und herfährt oder unnötig Lärm oder Abgase produziert.