Haus-/Wohnungsverkauf an eine dritte Person

Die Eheleute können das Haus oder die Eigentumswohnung an eine dritte Person veräußern. Dieser Schritt hat den Vorteil, dass bei gemeinsamen Eigentum beide am Verkaufserlös profitieren und andererseits auch zeitgleich gemeinsame Verbindlichkeiten gegenüber der Bank ablösen können. Die Trennung der Eheleute kann so nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unter emotionalen Gesichtspunkten vereinfacht und erleichtert werden.