Ehewohnung: einvernehmliche Regelungen

Neben Nahung und Gesundheit stellt ein Dach über dem Kopf eines der wichtigsten Dinge im Leben eines Menschen dar. Nicht ohne Grund wird bei einer Schuldnerberatung bzw. einer Schuldenregulierung besonders auf das Behaltenkönnen der Wohnung geachtet. Auch emotional ist das eigene Zuhause von großer Bedeutung. Streitigkeiten über die Ehewohnung anlässlich einer Trennung oder Scheidung sind daher nicht selten und werden oft mit großer Unnachgiebigkeit geführt. Das ist für alle Beteiligten zeit- und nervenzehrend und verteuert dazu das Scheidungsverfahren, indem sich– insbesondere bei einer wertvollen Immobilie – der Verfahrenswert-  und damit auch die zu zahlenden Anwalts- und Gerichtskosten erhöhen.

Es ist daher sinnvoll, wenn beide Eheleute eine einvernehmliche Regelung über die Ehewohnung treffen. Dies kann bei bestehender Ehe bereits in einem Ehevertrag geregelt werden. Aber auch später ist eine derartige Regelung noch in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Die Parteien können mit einer solchen Vereinbarung im Rahmen der Vertragsfreiheit auch vom Gesetz abweichende Regelungen treffen. Das hat den Vorteil, dass diese besser auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden können und  nicht im starren Rahmen der gerichtlichen Entscheidungen nach §§ 1361b, 1568a BGB bleiben müssen.

Während es bei der Reglung im Falle einer Mietwohnung überwiegend um die Frage geht, wer  wie lange dort wohnen darf und ob der andere im Innenverhältnis von der Entrichtung des Mietzinses ganz oder teilweise freizustellen ist. bzw. wann der Mietvertrag gekündigt wird, ist die Bandbreite möglicher Regelungen im Falle einer Eigentumswohnung oder eines Hauses extrem groß. Zu beachten ist, dass alle Vereinbarungen, bei denen Grundstücke und Eigentumswohnung übertragen oder belastet werden sollen, notariell beurkundet werden müssen. Dies ist auch sinnvoll, weil es zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fallstricke gibt, über die man bei Wohnungs- und Hausvereinbarungen stolpern kann, weil man sie entweder nicht im Blick hat oder ihre Tragweite nicht erkennt. Der Notar wird als unabhängiger, neutraler Berater beider Eheleute mit seinem Fachwissen für eine ausgewogene Gestaltung aller rechtlichen Aspekte einer Ehewohnungsregelung in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sorgen und dabei unerwünschte Risiken vermeiden.

Hier ein Überblick über die gängigsten  Lösungen der Eigentumsfrage für ein während der Ehe gemeinsam bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung für die Zeit nach der Scheidung:

Haus-/Wohnungsverkauf an eine dritte Person

Übertragung des Eigentumsanteils an der Wohnung/Haus auf den anderen Ehepartner

Alleineigentum des Ehepartners

Gemeinsames Wohnrecht