Übertragung des Eigentumsanteils an der Wohnung/Haus auf den anderen Ehepartner

Möchte der eine Ehegatten gern in der ehemaligen Ehewohnung wohnen bleiben und ist der andere bereit auszuziehen, kann der Eigentumsanteil des einen auf den anderen überschrieben werden. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann es ratsam sein, für den zukünftigen Alleineigentümer eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch eintragen zu lassen. Für den übertragenden Ehepartner ist eine Entschädigungszahlung zu vereinbaren, wobei die Ermittlung eines fiktiven Verkaufswertes schwierig sein kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass er aus dem Grundbuch gestrichen und die Bank ihn aus der ihr gegenüber bestehenden Haftung für die Darlehensschulden entlässt. Auch aus anderen Verträgen wie Wasser-, Strom- und Gasanbieter sowie Feuerkasse ist die Entlassung durchzuführen.