Gemeinsames Wohnrecht

Ist das Haus oder die Wohnung groß genug und sind die Eheleute dazu auch psychisch in der Lage, können sie eine Vereinbarung über die Teilung der Wohnung oder des Hauses vereinbaren. Beiden wird dann ein Wohnrecht eingeräumt. Faktisch kann dies darauf hinauslaufen, dass der eine die eine Etage und der andere die andere Etage bewohnt. In der Praxis sind derartige Lösungen allerdings eher selten, da der Wunsch der Eheleute in der Regel auf eine dauerhafte räumliche Trennung hinausläuft.