Exit – der sichere Weg aus dem Arbeitsverhältnis

Es gibt viele Gründe dafür, weshalb Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis unglücklich werden. Oft ist es der neue Vorgesetzte, der plötzlich ganz andere Vorstellungen davon hat, wie man seine Arbeit gestalten muss. Manchmal sind es die Kollegen, die das gemeinsame Arbeiten zur Qual machen. Nicht selten sind es die allgemeinen Arbeitsumstände, insbesondere die Überbelastung, die an der Gesundheit zehren. In jedem Falle wünscht sich der Arbeitnehmer, der sich zu einem Jobwechsel entschieden hat, einen möglichst sicheren und wirtschaftlich vorteilhaften Abschied. Der Ausstieg aus dem laufenden Arbeitsverhältnis wird unter Arbeitsrechtlern auch als “Exit” bezeichnet, und bildet einen wesentlichen Teil der arbeitsrechtlichen Beratungstätigkeit.

Was wünschen sich die Arbeitnehmer?

Wohl praktisch jeder Arbeitnehmer wünscht sich einen friedvollen Abschied aus dem alte Arbeitsverhältnis. Kommt es zu Streit, dann schließen sich möglicherweise langwierige juristische Auseinandersetzungen an. Das kann psychisch belastend sein und beeinträchtigt den Start in den neuen Job. Eine Verhandlungslösung ist daher immer anzustreben, da auf diese Weise am besten Folgestreitigkeiten vermieden werden können.

Natürlich haben die Arbeitnehmer auch ein Interesse daran, aus dem alten Arbeitsverhältnis noch möglichst viel “mitzunehmen”. Dabei geht es in erster Linie um eine Abfindung, ebenso wichtig kann aber auch ein gutes Zeugnis sein, insbesondere dann, wenn ein Anschlussarbeitsverhältnis noch nicht gefunden wurde. Attraktiv sind darüber hinaus auch Punkte wie Freistellung oder eine Turboklausel (erhöhte Abfindung bei frühzeitiger Beendigung innerhalb der geltenden Kündigungsfrist).

Wo liegen die Risiken beim Exit?

Wenn der Wunsch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer ausgeht, dann wird in aller Regel nur ein Aufhebungsvertrag als probates Mittel in Betracht kommen. Ein solcher Vertrag birgt allerdings einige Risiken, da der Arbeitnehmer (ebenso wie bei einer Eigenkündigung) die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst veranlasst. Die Folge ist, dass er mit einer Sperre bei der Bundesagentur für den Bezug von Arbeitslosengeld rechnen muss. Diese Sperrzeit beträgt in der Regel 12 Wochen und führt dazu, dass sich der Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld um die entsprechende Dauer verkürzt. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages muss zudem die konkret für das Arbeitsverhältnis einschlägige Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Verkürzt man diese, dann kommt es zu einem Ruhenstatbestand. Die Bundesagentur zahlt solange kein Arbeitslosengeld, wie die Kündigungsfrist fortgedauert hätte.

Wie kann man den Exit gestalten?

Im Idealfall hat der Arbeitgeber selbst eine Kündigung ausgesprochen, man kann dann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens risikolos einen gerichtlichen Vergleich mit dem Arbeitgeber aushandeln. Gibt es eine solche Kündigung indes nicht, kommt nur ein Aufhebungsvertrag in Betracht. Der konkrete Inhalt des Aufhebungsvertrages hängt von den individuellen Umständen des Arbeitsverhältnisses ab. Wie lange war der Arbeitnehmer beschäftigt? Welche Position hat er bekleidet, was hat er zuletzt verdient? Ist das Arbeitsverhältnis besonders schutzwürdig (z.B. Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit)? All diese Punkte spielen eine Rolle bei den Verhandlungen, insbesondere wenn es um die Frage einer Abfindung und deren Höhe geht. Die Verhandlungen sollten dabei von einem erfahrenen Arbeitsrechtler geführt werden, da die umfassende Kenntnis der rechtlichen Umstände die Grundlage für eine gute Vereinbarung bildet.

Um das Risiko einer Sperrfrist zu minimieren, kann man den ausgehandelten Aufhebungsvertrag vorab der Bundesagentur vorlegen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis zu einer unzumutbaren gesundheitlichen Belastung geworden ist, bestehen gute Chancen darauf, die Sperrfrist zu vermeiden.

Vertrauen Sie unserem Fachwissen

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht beschäftigen wir uns regelmäßig mit Exitverhandlungen. Wir erarbeiten in Ihre Fall unter Berücksichtigung aller individuellen Besonderheiten die Exit-Strategie, die sowohl Nachteile bei der Bundesagentur für Arbeit vermeidet, als auch das wirtschaftlich beste Ergebnis erzielt. Kontaktieren Sie uns, wie geben Ihnen im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches eine Einschätzung Ihres Falles.