Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Lurup

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Lurup
Fachanwälte für Arbeitsrecht Lurup: Nils von Bergner, Ali Özkan und Erdal Kalyoncuoglu

Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht? Sie wollen das Arbeitsverhältnis beenden und streben eine Abfindung an? Drei Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen und vertreten Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Lurup: Fachanwälte helfen bei Kündigung

Die Kanzlei von Bergner & Özkan hat sich seit Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wir vertreten vor allem Arbeitnehmer und legen den Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf die Themen Kündigung und Abfindung. Jede Kündigung erfordert eine individuelle Strategie, die wir auf die Bedürfnisse des Mandanten abstimmen. Soll der Arbeitsplatz um jeden Preis gesichert werden, oder steht der Wunsch nach einer angemessenen Abfindung im Vordergrund? Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber und nutzen unsere langjährige Expertise aus vielen hundert Mandaten.

Daneben beschäftigen wir uns aber natürlich auch mit allen weiteren relevanten Themen rund um das Individualarbeitsrecht, wie Lohn und Gehalt, Bonusvereinbarungen, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Abmahnung und Zeugnis. 

Arbeitsrecht in Lurup
Arbeitsrecht in Lurup

Corona: neue Herausforderungen im Arbeitsrecht

Die andauernde Coronapandemie hat auch das Arbeitsrecht nachhaltig verändert. Die Arbeitnehmer sind plötzlich neuen Fragen konfrontiert, wie die Pflicht zur Kurzarbeit und Homeoffice, oder Fragen zu Tests und Impfungen. Aber auch die wirtschaftlichen Verwerfungen treffen den Arbeitsmarkt hart. Insolvenzen und Massenentlassungen drohen, sobald die staatlichen Hilfsprogramme auslaufen. Wir unterstützen Sie auch rund um das Thema Covid-19 und Arbeitsrecht. 

Arbeitsrecht in Lurup: wir sind um die Ecke

Unsere Kanzlei in Schenefeld liegt am Schenefelder Platz und grenzt damit unmittelbar an Lurup an. Sie ist sowohl mit dem Auto, als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, vor dem Haus gibt es genügend Parkraum. Sie erhalten bei uns immer schnelle Termine, insbesondere bei Kündigungen ist Eile geboten. Die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Kontaktieren Sie uns, wir geben Ihnen auch beim ersten telefonischen Kontakt schon eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

Sie Haben Fragen? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

Im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns einfach Mo - Fr zwischen 09:00 -18:00 Uhr an oder schicken Sie uns eine Nachricht über unsere Online-Anfrage und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.