Befristung

befristung

Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden heutzutage immer häufiger befristet, unbefristete Anstellungen werden dabei sogar eher zur Ausnahme.

Befristung: mit und ohne Sachgrund

Nach dem Gesetz kann die Befristung auf zwei Arten erfolgen: mit und ohne Sachgrund.

Dabei ist eine sachgrundlose Befristung für Unternehmen vor allem dann attraktiv, wenn eine flexible Personalpolitik erforderlich ist, um auf unstetige Auftragslagen zu reagieren. Allerdings sind solche Befristungen maximal zwei Jahre lang möglich und der Vertrag darf innerhalb dieser Zeit nur dreimal verlängert werden. Ausnahmen gelten insbesondere für Start-up-Unternehmen und Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind und vorher arbeitslose waren.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ist aber unzulässig, wenn der Arbeitnehmer bereits innerhalb der vergangenen drei Jahre in dem Unternehmen beschäftigt war.

Eine Befristung mit Sachgrund ist ohne zeitliche Obergrenze möglich. Einen Sachgrund stellt es z.B. dar, wenn nur ein vorübergehender Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften besteht, so unter anderem bei bestimmten Projekten oder bei der Saisonarbeit. Eine wiederholte Befristung selbst mit Sachgrund ist jedoch nach der Rechtsprechung dann unzulässig, wenn sie evident einen Rechtsmissbrauch darstellt. Ein Indiz für Rechtsmissbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein Arbeitnehmer mehr als vier Jahre in einem Unternehmen arbeitet und sein Vertrag dabei mehr als sechs Mal verlängert wurde. Ausgenommen von dieser Indizwirkung sind Berufe in Kunst, Wissenschaft und Presse.

Ist ein Arbeitsvertrag rechtmäßig befristet, hat der Arbeitnehmer nicht weniger Rechte als Angestellte mit unbefristeten Verträgen. Eine Ungleichbehandlung ist unzulässig.

Kann ich mich aus der Befristung klagen?

Will ein Arbeitnehmer gegen eine Befristung vorgehen, muss er die Klage spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des Arbeitsvertrags erheben. Man spricht dann von einer sogenannten Entfristungsklage. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die angegriffene Befristung unrechtmäßig ist, dann stellt es fest, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet fortbesteht.