Übermäßige Handynutzung rechtfertigt Kündigung

Wer sein Diensthandy entgegen den Anweisungen des Arbeitgebers übermäßig nutzt muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden. Der Arbeitnehmer hatte während eines Urlaubs Privatgespräche mit dem Firmenhandy in Höhe von mehr als 500 Euro geführt. Darin sahen die Richter einen gravierenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Nach Auffassung der Richter hätte dem Arbeitnehmer klar …