Übermäßige Handynutzung rechtfertigt Kündigung

Wer sein Diensthandy entgegen den Anweisungen des Arbeitgebers übermäßig nutzt muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.

Der Arbeitnehmer hatte während eines Urlaubs Privatgespräche mit dem Firmenhandy in Höhe von mehr als 500 Euro geführt. Darin sahen die Richter einen gravierenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Nach Auffassung der Richter hätte dem Arbeitnehmer klar sein müssen, dass sein Arbeitgeber Privatgespräche in einem derartigen Umfange nicht tolerieren würde. Einer vorherigen Abmahung habe es deshalb vor Ausspruch der Kündigung nicht bedurft. Der Ausspruch einer frislosen Kündigung sei in solchen Fällen regelmäßig begründet. Auch die lange Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von 25 Jahren habe keine andere Beurteilung gerechtfertigt. 

In erster Instanz war das zuständige Arbeitsgericht noch davon ausgegangen, dass die Kündigung wegen der fehlenden Abmahung unzulässig gewesen sei und hatte der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Quelle: LAG Hessen, 25.07.2011, Az: 17 Sa 153/11

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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