Abmahnung

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Was ist eine Abmahnung?

Unter einer Abmahnung im Bereich des Arbeitsrechts versteht man eine Maßnahme, mit der ein Fehlverhalten des anderen Vertragspartners  sanktioniert werden soll. In der Regel sind es die Arbeitgeber, die Abmahnungen gegenüber den Arbeitnehmern aussprechen. Aber auch ein Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber abmahnen, sofern dieser seinerseits die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt.

Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie dient dazu, dem anderen Vertragspartner sein Fehlverhalten vor Augen zu führen und soll ihn zugleich auf die drohenden Konsequenzen im Wiederholungsfall hinweisen. In der Regel wird die Abmahnung in Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung ausgesprochen. Diese setzt eine vorherige Abmahnung voraus, es sei denn, der Arbeitnehmer hat in besonders schwerem Maße gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen und das Vertrauen des Arbeitgebers restlos zerstört.

Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?

Nein, anders als bei der Kündigung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die die Schriftform vorschreibt. Allerdings wird sich der Arbeitgeber in erhebliche Beweisnot bringen, wenn er die Abmahnung lediglich mündlich erklärt. Er wird dann im Streitfall nur schwer nachweisen können, welchen konkreten Inhalt die Abmahnung gehabt haben soll. Mündliche Abmahnungen sind deshalb in der Praxis höchst problematisch.

Wie muss eine Abmahnung aussehen?

Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Abmahnung zwei wesentlichen Anforderungen genügen. Zum einen muss der konkrete Vorwurf des Vertragsverstoßes so genau formuliert sein, dass der Arbeitnehmer dem Abmahnungsschreiben entnehmen kann, was er eigentlich genau falsch gemacht haben soll.

Zum anderen muss die Abmahnung einen klar verständlichen Hinweis darauf enthalten, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit weitergehenden Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen hat.

Lohnt es sich gegen eine Abmahnung vorzugehen?

Da die Abmahnung wie bereits oben dargestellt eine Kündigung vorbereitet, sollte man diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. In der Praxis gelingt es den Arbeitgebern auch häufig nicht, die formellen Voraussetzungen einzuhalten. Insbesondere fehlt es oft an der erforderlichen Konkretisierung des Fehlverhaltens, die Abmahnungen bleiben zu unbestimmt. Es zeigt sich zudem, dass viele Arbeitgeber das Instrument der Abmahnung inflationär und in der Absicht einsetzen, das Arbeitsverhältnis mit der Brechstange zu beenden.

Genau in diesen Situationen ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer den jeweiligen Abmahnungstatbestand rechtlich überprüfen lässt. Der Rechtsanwalt wird dabei nicht zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass der Betroffene auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen sollte. Es kann auch Situationen geben, in denen es taktisch sinnvoll ist, die Abmahnung nicht anzugreifen, zumal diese in einem späteren Kündigungsschutzverfahren inzident zu prüfen sind.  Der Arbeitnehmer sollte sich aber in jedem Falle Rechtssicherheit verschaffen.