Aufhebungsvertrag

aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Im Bereich des Arbeitsrechts spricht man von einem Aufhebungsvertrag, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich vertraglich darauf verständigen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu bestimmten Bedingungen zu beenden.

Welche Risiken birgt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages?

Wer einen Aufhebungsvertrag schließt muss damit rechnen, von der Bundesagentur für Arbeit für einen Zeitraum von drei Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt zu werden. Die Praxis zeigt, dass nicht jeder Aufhebungsvertrag tatsächlich zu einer Sperrfrist führt. Dies gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer darlegen und beweisen kann, dass ihm die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr zuzumuten war. Dennoch besteht immer ein erhebliches Risiko für eine Sperrfrist, das auch ein Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer nicht abnehmen kann.

Problematisch ist es zudem, wenn im Rahmen des Aufhebungsvertrages die für das Arbeitsverhältnis konkret geltende Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Dann kommt es nämlich zum einem Ruhenstatbestand für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Beispiel: Der Arbeitnehmer ist seit 14 Jahren im Unternehmen beschäftigt und hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von fünf Monaten. Er schließt sodann einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber, der einen Beendigungstermin mit zweimonatiger Frist vorsieht.

In dem vorstehenden Beispielsfall würde der Anspruch des Arbeitnehmers voraussichtlich für drei Monate ruhen, der Beginn des Bezuges also entsprechend nach hinten verschoben. Zudem müsste sich der Arbeitnehmer eventuell eine erhaltene Abfindung zumindest teilweise anrechnen lassen.

Entsprechende Aufhebungsverträge sind zudem nicht ohne weiteres durchsetzbar, hält sich der Arbeitgeber nicht an seine Verpflichtungen, so müssen diese gerichtlich eingeklagt werden. Wird dagegen im Kündigungsschutzverfahren ein Vergleich geschlossen, dann handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, der direkt im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.

Der Aufhebungsvertrag ist daher immer nur die zweitbeste Lösung.

Was sollte ein Aufhebungsvertrag alles regeln?

Entscheidet sich der Arbeitnehmer unbeschadet der vorstehenden Risiken für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, dann sollte dieser jedenfalls alle regelungsbedürftigen Punkte abdecken. Dabei geht es je nach Einzelfall vor allem um Fragen zum Beendigungszeitpunkt, der Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist, Höhe und Auszahlungszeitpunkt einer vereinbarten Abfindung, Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung (Sprinterklausel), Regelungen zu Zeugnis und ggf. Zwischenzeugnis, Resturlaub, Überstunden und Freizeitansprüche, offene Zahlungsansprüche wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen oder Boni, Herausgabe von Firmen- oder Arbeitnehmereigentum, Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung etc.

Sollte ich ein Aufhebungsvertragsangebot anwaltlich prüfen lassen?

Unbedingt. Die vorstehende Auflistung zeigt, dass es unter Umständen ein erhebliches Regelungsbedürfnis gibt. Es ist dann entscheidend, dass der geschlossene Vertrag alle klärungsbedürftigen Fragen berücksichtigt. Zudem müssen die einzelnen Regelungen verständlich und rechtssicher formuliert werden. Vorlagen der Arbeitgeber sind häufig so ausgestaltet, dass sie einseitig den Interessen des Arbeitgebers Rechnung tragen.

Der versierte Arbeitsrechtler wird Sie umfassend hinsichtlich aller Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten aufklären, er kann zudem in Nachverhandlungen mit dem Arbeitgeber eintreten.