Kündigungsschutz

kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz ist im Bereich des Arbeitsrecht von tragender Bedeutung. Hat ein Arbeitgeber einer Kündigung ausgesprochen, dann ist dies für den betroffenen Arbeitnehmer fast immer ein empfindlicher Einschnitt. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gehen nicht selten deutliche wirtschaftliche Nachteile einher. Um den Arbeitsplatz zu kämpfen, bedeutet deshalb auch immer den Kampf um Besitzstandswahrung. Die Chancen, sich in Deutschland erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren, hängen indes entscheidend davon ab, ob der betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Ist dies der Fall, dann steigen die Chancen des Arbeitnehmers auf eine erfolgreiche Verteidigung signifikant. Der Kündigungsschutz beschneidet insoweit die Möglichkeiten des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung einseitig zu beenden.

Allerdings hängt die konkrete Schutzwirkung des Kündigungsschutz ganz erheblich von dem jeweiligen gesetzlichen Schutztatbestand ab. Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz, der unter bestimmten Voraussetzungen (Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße) für alle Arbeitnehmer gilt, und dem Sonderkündigungsschutz, der an bestimmte Umstände in der Person des jeweiligen Arbeitnehmers anknüpft (z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Betriebsratstätigkeit).

Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Arbeitsrechtlers, im Kündigungsfalle die Geltung von Kündigungsschutztatbeständen festzustellen. Insbesondere im Bereich des Sonderkündigungsschutzes ist es nämlich nicht die Aufgabe des Gerichts, das Vorliegen solche Schutztatbestände aufzuklären. Der betroffene Arbeitnehmer muss sich vielmehr darauf berufen und die Tatsachen vortragen, die den entsprechenden Kündigungsschutz begründen.

Erfahren Sie mehr zum Thema Kündigungsschutz:

Allgemeiner Kündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz