Sonderkündigungsschutz

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Im deutschen Arbeitsrecht entfaltet der Sonderkündigungsschutz einen spezielle Schutz für Arbeitnehmer im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Gegensatz zum allgemeinen Kündigungsschutz knüpfen die Sonderkündigungstatbestände dabei in der Regel an Umstände an, die in der Person des Arbeitnehmers begründet sind. Es gibt aber auch Sonderkündigungsschutztatbestände, die auf spezielle Umstände des Arbeitsverhältnisses abstellen (z.B. Befristung oder Betriebsübergang).

Die bekanntesten und in der Praxis wichtigsten Sonderkündigungstatbestände sind der Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. Darüber hinaus gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Sonderkündigungsschutztatbestände, die zum Teil selbst den Betroffenen nicht bekannt sind. Wir möchte hier eine Übersicht über die verschiedenen gesetzlichen Regelungen geben, allerdings ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.

Sonderkündigungsschutz für Schwangere und Mütter nach § 9 MuSchG

Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach §§ 85-92 SGB IX

Sonderkündigungsschutz für Schwerbehindertenvertreter nach § 96 SGB IX

Sonderkündigungsschutz für Betriebsräte, Wahlvorstände und Wahlbewerber nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG

Sonderkündigungsschutz für Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Sonderkündigungsschutz für Personalratsmitglieder, Wahlvorstände und Wahlbewerber

Sonderkündigungsschutz für Personen in Elternzeit nach § 18 BEEG

Sonderkündigungsschutz für Personen in Pflegezeit nach § 5 Pflegezeitgesetz

Sonderkündigungsschutz für Personen in Familienpflegezeit nach § 9 Familienpflegezeitgesetz

Sonderkündigungsschutz Wehr- oder Zivildienstleistende nach § 2 ArbPlSchG § 78 ZDG

Sonderkündigungsschutz bei Massenentlassungen nach § 17 KschG

Sonderkündigungsschutz für Auszubildende nach § 22 BBiG

Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragten 

Sonderkündigungsschutz für Immissionsschutzbeauftragten

Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

Sonderkündigungsschutz für Störfallbeauftragten

Sonderkündigungsschutz für Gewässerschutzbeauftragten 

Sonderkündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragten

Sonderkündigungsschutz für Strahlenschutzbeauftragten

Sonderkündigungsschutz für befristet Beschäftigte nach § 15 TzBfG

Sonderkündigungsschutz bei Betriebsübergang nach § 613 a BGB

Sonderkündigungsschutz für Inhaber politischer Wahlämter nach Art. 48 GG

Sonderkündigungsschutz für unkündbare Arbeitnehmer nach Tarifvertrag

Sonderkündigungsschutz für Seeleute nach § 63 Seemannsgesetz

Sonderkündigungsschutz Heimarbeiter nach § 29 HAG

Sonderkündigungsschutz nach § 2 Eignungsübungsgesetz

Sonderkündigungsschutz nach § 9 Zivilschutzgesetz

Sonderkündigungsschutz nach § 9 Katastrophenschutzgesetz

Sonderkündigungsschutz nach § 8 Heimkehrergesetz

Sonderkündigungsschutz für politisch Verfolgte nach Landesgesetzen

Sonderkündigungsschutz für Kämpfer gegen den Faschismus nach § 58 AGB-DDR

Sonderkündigungsschutz nach Landesgesetzen über Bergmannversorgungsscheine (Saarland, NRW, Niedersachsen)