Das Thema Mobbing gehört zur kompliziertesten Materie im Arbeitsrecht.
Entsprechende Mandate sind für den Anwalt häufig beratungsintensiv und nicht selten auch persönlich belastend. Wir verschließen uns der Bearbeitung entsprechender Fälle zwar nicht grundsätzlich, behalten uns im Einzelfall aber immer vor, das Mandat auch abzulehnen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es für eine erfolgreiche Begleitung von Mobbingopfern kein Patentrezept gibt. Jeder einzelne Fall ist daher unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse zu lösen.
Mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Gesetzgeber auch den Opfern von Diskriminierung im Bereich des Arbeitsrechts Instrumente zur Wahrung ihrer Rechte und zur Restitution in die Hand gegeben.
Hat ein Betroffener beispielsweise aufgrund einer Diskriminierung durch den Arbeitgeber wegen Alters, Geschlecht, Religion etc. eine ausgeschriebene Stelle nicht bekommen, so kann ihm deswegen Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen.
Sofern Sie konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Diskriminierung haben, prüfen wir Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung.