Braucht ein Betriebsrat einen Rechtsanwalt?
Kommt darauf an. Betriebsräte, die ihre Aufgaben ernst nehmen und sich nachhaltig für die Interessen der Belegschaft einsetzen wollen, werden immer wieder auf rechtlichen Fragen stoßen, die sie mit dem eigenen Wissen und Sachverstand nicht abschließend klären können. Die Formulierung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen beispielsweise sollte immer in die Hand von Rechtsanwälten gelegt werden. Zudem kommt es natürlich entscheidend auf die betriebliche Situation an. Stehen im Betrieb größere organisatorische Veränderungen an, dann ist es schon aus Gründen der Waffengleichheit geboten, dass sich auch der Betriebsrat umfassend juristisch beraten lässt.
Muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Anwalt bezahlen?
Grundsätzlich schon. Der einzige Maßstab ist dabei die Frage der Erforderlichkeit. Leitet der Betriebsrat ein Beschlussverfahren ein, das nicht offensichtlich unsinnig oder aussichtslos ist, dann kann er sich dazu auch eines Anwaltes bedienen. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu erstatten, selbst wenn der Betriebsrat im Beschlussverfahren unterliegt.
Möchte der Betriebsrat einen Rechtsanwalt für die außergerichtliche Beratung hinzuziehen, muss er zuvor eine Absprache mit dem Arbeitgeber treffen. Allerdings darf der Arbeitgeber auch hier die Kostenzusage nicht ohne weiteres verweigern. Tut er dies, obwohl die Hinzuziehung eines Anwaltes objektiv erforderlich ist, dann kann ihn der Betriebsrat im Wege des Beschlussverfahrens zu Kostenübernahme verpflichten lassen.
Was tun wir für Sie?
Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts gehört es zu unserer Tätigkeit, Betriebsräte zu betreuen und zu beraten. Natürlich unterstützen wir auch Arbeitnehmer bei der Gründung eines Betriebsrates.
Es ist immer wieder erstaunlich wie viele Arbeitgeber trotz einer beträchtlichen Betriebsgröße keinen Betriebsrat haben. Einige Arbeitgeber haben es sich sogar zum Ziel gesetzt, die Gründung eines Betriebsrates um jeden Preis zu verhindern.
Ein vernünftiger Umgang zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gehört zu einem gesunden Betriebsklima. Unstimmigkeiten sollten daher nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst werde. Scheitert ein derartiges Einvernehmen indes, so muss der Betriebsrat seine Rechte in der Einigungsstelle oder vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Wir betreuen Betriebsräte außergerichtlich bei deren täglichen Rechtsfragen. Natürlich vertreten wir sie soweit erforderlich auch in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Zudem bieten wir Betriebsratsschulungen an, die wir speziell auf die betrieblichen Anforderungen ausrichten.