Einem Lkw-Fahrer war mit Bußgeldbescheid ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt worden. Nachdem der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangt hatte, sprach er eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage und vertrat die Ansicht, der entsprechende Zeitraum des Fahrverbotes hätte ohne weiteres mit dem ihm noch zur Verfügung stehenden Urlaub überbrückt werden können. Zur einer betrieblichen Beeinträchtigung …
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