Eingetragene Lebenspartnerschaft

eingetragene lebenspartnerschaft

Nach sehr vielen politischen und gesellschaftlichen Kontroversen wurde mit dem am 01.08.2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)  die Beziehung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Dabei hat der Gesetzgeber ein der Ehe ähnliches Rechtsinstitut geschaffen, das zusammen mit dem drei Jahre später in Kraft getretenen Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartGÜG) die eingetragene Lebenspartnerschaft fast der Ehe gleichstellt. Eine Ehe selbst können jedoch nach wie vor nur Mann und Frau eingehen, wenngleich im Alltag oft der Begriff „Homo-Ehe“ verwendet wird.

Begründung der Lebenspartnerschaft

Wirkungen der Lebenspartnerschaft

Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft: Folgen der Aufhebung