Namensrecht

Auch das Namensrecht ist Teil des Familienrechts. Im einzelnen geht es dabi um die Frage, welche Namen Personen führen dürfen, und unter welchen Voraussetzungen Namensänderungen in Betracht kommen. Relevant ist zudem, welche Rechte sich für den einzelnen aus seinem Namen ergeben. In der Praxis spielen Fragen zum Namensrecht vor allem eine Rolle, wenn es um Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht, Adoption und Vaterschaftsanfechtung geht.

Durch das Inkrafttreten des Familiennamenrechtsgesetzes im Jahre 1994 und des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 wurden große Teile des Namensrechts neu geordnet. Das Namensrecht in Deutschland stellt sich nun folgendermaßen dar:

Das Namensrecht der Ehegatten

Das Namensrecht der Kinder