Schmerzensgeld

schmerzensgeld

Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt, dann haben Sie Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, es sei denn, es handelt sich um eine Bagatellverletzung.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht gesetzlich geregelt und muss im Zweifel durch den Tatrichter festgelegt werden.

Maßgeblich sind dabei die Gesamtumstände, insbesondere Art und Umfang der erlittenen Verletzungen und Schmerzen, Art und Dauer der Heilmaßnahmen, Dauer der Erwerbsunfähigkeit, das Regulierungsverhalten des Schädigers, ein mögliches Mitverschulden des Verletzten etc..

Bei schweren Verletzungen lässt sich das Gesamtschmerzensgeld häufig erst nach Monaten oder gar Jahren abschließend beziffern. In solchen Fällen ist es zum einen wichtig, zeitnah angemessene Vorschüsse zu realisieren, zum anderen darf das Schmerzensgeld nicht zu früh abschließend beziffert werden.

Drohen Spät- oder Dauerschäden, so ist auch dies bei der Schmerzensgeldbezifferung angemessen zu berücksichtigen.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade Versicherer häufig versuchen, beim Schmerzensgeld zu feilschen und keine angemessenen Beträge anbieten.

In solchen Fällen verhandeln wir hartnäckig für Sie und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.