In den Zeiten veränderter Arbeitsbedingungen sind die Menschen zunehmend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Der Entzug der Fahrerlaubnis geht daher häufig fast zwangsläufig mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einher.
Entzogen werden kann die Fahrerlaubnis zum einen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, zum anderen durch Gerichte als sogenannte Nebenstrafe.
Grund für die Entziehung durch die Verkehrsbehörde ist in aller Regel, dass der sich Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.
Gegen eine solche Maßnahme kann sich der Betroffene mit einem Widerspruch und einem gerichtlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Wehr setzen.
In Verfahren wegen Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder Straßenverkehrsgefährdung kann das Gericht als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängen.
Vielen Betroffenen ist gar nicht bewusst, dass auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei nicht nur geringem Sachschaden oder Personenschaden einen Regelfall der Fahrerlaubnisentziehung darstellt.
In solchen Verfahren ist es daher unbedingt erforderlich, von vornherein eine geeignete Strategie zur Vermeidung der Fahrerlaubnisentziehung zu entwickeln.
Nicht selten kommt es schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Da manchmal mehrere Monate bis zur Hauptverhandlung vergehen, muss gut überlegt werden, ob man sich bereits gegen die vorläufige Entziehung gerichtlich zur Wehr setzen sollte.
Wurde die Fahrerlaubnis bereits rechtskräftig entzogen, dann ergeben sich häufig erhebliche Probleme bei der Neuerteilung. Insbesondere die medizinisch-verkehrspsychologische Untersuchung (MPU) bereitet den Betroffenen in aller Regel erhebliche Schwierigkeiten.
Auch in diesen Situationen unterstützen wir Sie mit fachmännischem Rat und übernehmen die Korrespondenz mit den Behörden.
Soweit erforderlich, unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.