Personenschaden

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Die weitaus meisten Verkehrsunfälle verlaufen glimpflich und ohne Personenschäden. Kommt es dennoch zu Verletzungen, so handelt es sich in der Regel um wenig dramatische Folgen wie Prellungen und HWS-Distorsionen (Schleudertrauma).

Gerade bei den Schleudertraumata verweigern sich viele Versicherer der Schadensrestitution, da sie den Geschädigten Simulation unterstellen. In solchen Fällen lassen wir nicht locker und versuchen den Versicherer zumindest zur Zahlung einer Anstandsentschädigung zu bewegen.

Bleibt dies ohne Erfolg, müssen die Chancen und Risiken einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche abgewogen werden.

Leider kommt es auch immer wieder zu schweren Verletzungsfolgen, die in der Regel dramatische Veränderungen für die Geschädigten und ihre Angehörigen mit sich bringen. Gerade in diesen Fällen ist es unverzichtbar, dass die Betroffenen von Anfang an kompetent und zielstrebig vertreten werden.

Die Regulierung von schweren Personenschäden verlangt die Erfahrung und Qualifikation von spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten. Mangelnde Erfahrung und Halbwissen können schwere Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt von Bergner über langjährige Erfahrung im Bereich der Personenschadenregulierung. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc..

Wir verhandeln für Sie mit dem Versicherer über den Abschluss einer Gesamtabfindung, kommt es nicht zu einer befriedigenden Vergleichslösung, dann unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung.