Der Kauf eines Automobils bringt nicht selten Probleme mit sich. Gerade bei Gebrauchtwagen kauft der Kunde oft die Katze im Sack, nicht alle Gebrauchtwagenhändler spielen mit offenen Karten und versuchen sich ihrer Gewährleistungspflichten zu entziehen.
Die Folge sind dann zuweilen Probleme der Käufer wie verschwiegene Vorschäden, versteckte Mängel, manipulierte Tachostände und ähnliches. Aber auch Neuwagen können mangelbehaftet sein, die finanziellen Folgen für die Käufer sind dann ungleich höher.
Sollten Sie nach dem Autokauf entsprechende Probleme haben, dann prüfen wir Ihre Rechte auf Gewährleistung wie Mängelbeseitigung, Minderung oder Wandelung (Rücktritt vom Vertrag). Sollte eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche scheitern, dann unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung.
Beim Leasingvertrag ergeben sich die Probleme typischerweise bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Die Leasinggeber versuchen dann häufig, mittels dubioser Schadensgutachten hohe Ablösezahlungen zu erlangen.
Auch in solchen Fällen prüfen wir für Sie die Rechtslage und unterstützen Sie nötigenfalls bei der Anspruchsabwehr.