Rotlichtverstoß

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Rotlichtverstoß – Was Sie jetzt wissen sollten und wie wir Ihnen helfen können

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht aus: Wer eine rote Ampel überfährt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bewertet Rotlichtverstöße als besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob Sie Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger sind.

Doch nicht jeder Vorwurf ist auch rechtlich haltbar. In vielen Fällen lässt sich ein Verfahren abmildern oder sogar vollständig einstellen.

Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt?

Die Behörden greifen dabei auf verschiedene Kontrollformen zurück:

  • Stationäre Rotlichtüberwachung (Blitzerampeln): Diese sind fest mit der Ampelsteuerung verbunden und dokumentieren Verstöße automatisch.

  • Mobile Polizeikontrollen: Hier erfolgt die Überwachung durch gezielte Maßnahmen vor Ort – inklusive direkter Ansprache der Betroffenen.

  • Zufällige Beobachtungen durch Amtsträger: Diese sind juristisch oft schwer belastbar und führen meist nur bei eindeutiger Beweislage zu Konsequenzen.

Unser Rat: Lassen Sie den Vorwurf durch uns überprüfen, bevor Sie eine Aussage machen oder das Bußgeld akzeptieren.
Wir stehen Ihnen mit fundierter rechtlicher Expertise und persönlichem Einsatz zur Seite – für Ihre Mobilität, Ihre Rechte und Ihr gutes Gefühl.