Zuweisung der Ehewohnung

Können sich die Eheleute sich nicht einigen, wer im Falle der  Trennung oder der Scheidung die Ehewohnung  nutzen- und wer ausziehen soll bzw. wie die Wohnung aufgeteilt werden soll, entscheidet auf Antrag das Familiengericht. Diese Verfahren werden oft mit großer Härte geführt, da ein Wohnungswechsel nicht nur als Verlust des bisherigen Lebensmittelpunktes eine große emotionale- sondern  meist auch eine erhebliche finanzielle Belastung bedeutet.

Ehewohnung bei Getrenntleben

Ehewohnung bei Ehescheidung