Eilantrag an das Verwaltungsgericht

Der Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht ist das Kernstück des eigentlich fälschlich „Studienplatzklage“ genannten Verfahrens. In der Sache handelt es nämlich zunächst nur um einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Ziel des gerichtlichen Verfahrens ist es, den Studienanwärter so schnell wie möglich in das Studium zu versetzen. Es würde wenig Sinn machen, wenn das ganze Semester vergehen würde, bevor die Uni/FH aufgrund der Masse an Widersprüchen zu einer Entscheidung über den Widerspruch käme, oder das Gericht zu einem Urteil. Deshalb beantragt man beim Verwaltungsgericht, dass die Uni/FH verpflichtet wird, den Bewerber vorläufig zum Studium zuzulassen, bis die endgültige Entscheidung gefällt ist. Das Verwaltungsgericht prüft, ob eine richtige Klage Erfolgsaussichten hätte, und verpflichtet die Uni/FH wenn sie das bejaht.

Widerspruch, Eilantrag und Klage, stützen sich hauptsächlich auf die Begründung, dass die Uni/FH die Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft habe. Die Kapazitäten werden mithilfe gesetzlicher Regelungen wie der Kapazitätenverordnung errechnet und mithilfe von Vorschriften wie der Vergabeordnung der Stiftung für Hochschulvergabe vergeben. Die von der Uni/FH errechneten Kapazitäten nennt man auch innerkapazitäre Studienplätze. Die vom Gericht ermittelten Kapazitäten nennt man ausserkapazitäre Studienplätze. Das Gericht muss prüfen, ob Fehler bei der Berechnung oder der Vergabe gemacht wurden.

Mögliche Fehlerquellen für falsch ermittelte Kapazitäten können etwa einfache Rechenfehler, oder ein unterlassener Ausgleich einer weggefallenen Lehrstelle sein. Eine Überprüfung durch das Gericht ist immer empfehlenswert.

Der Eilantrag ist form- und fristgebunden.

Achtung: Obwohl der Antrag noch spätestens 2 Wochen nach dem regulären Semesterbeginn eingereicht werden kann, empfiehlt es sich dies gleichzeitig mit dem Widerspruch zu tun. Die Verwaltungsgerichte werden mit einer großen Anzahl von Anträgen überflutet, und bearbeiten diese in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Stellt das Gericht neue Kapazitäten fest, versetzt es den Bewerber vorläufig auf den Studienplatz. Diese neuen Kapazitäten werden nur unter denjenigen vergeben, die einen Eilantrag gestellt haben. Sollten es mehr Antragsteller als neue Kapazitäten geben, werden die Studienplätze nach Notendurchschnitt und Wartezeiten vergeben.

Achtung: Da der Studienplatz nur ein vorläufiger ist, sollten Sie auf keinen Fall den Widerspruch bei der Uni/FH zurücknehmen!
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich. Dieser Antrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden.

Gegen eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts, kann die Uni/FH eine Beschwerde einlegen.
In den meisten Fällen akzeptiert die Uni/FH aber die neu errechneten Kapazitäten und bietet dem Bewerber den Studienplatz dann endgültig an.