Entscheidung der Uni/FH

Die Hochschule entscheidet durch einen förmlichen Bescheid über die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung.Mit Erhalt des Bescheids läuft eine Frist. Im Falle der Zulassung hat man in der Regel innerhalb dieser Frist die Immatrikulation abzuschließen.

Der Ablehnungsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, die einen Widerspruch oder eine Klage als möglichen Rechtsbehelf gegen den Bescheid vorsieht. Diese Frist darf unter keinen Umständen versäumt werden, da der Ablehnungsbescheid sonst rechtskräftig wird. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab der Bekanntgabe des Bescheids. Spätestens mit Erhalt der Ablehnung sollten Sie zu uns kommen, um form- und fristgerecht den Rechtsbehelf einzulegen.

Achtung: Manche Uni/FH versendet nur den Zulassungsbescheid per Post, und stellt den Ablehnungsbeschied nur Online zur Verfügung. Eine ständige Kontrolle des eingerichteten Accounts ist unerlässlich!

Mit dem Ablehnungsbescheid erhält man in der Regel auch die Mitteilung darüber, dass ein Nachrückverfahren stattfinden wird, an dem man automatisch teilnimmt. Bei einer Bewerbung über www.hochschulstart.de heißt dieser Prozess Clearing-Verfahren. Dabei werden freigeworden, nichtbesetzte bzw. nicht angenommene Studienplätze im Los-Verfahren oder nach Noten und Wartezeiten unter den verbleibenden Bewerbern vergeben.

Achtung: Die Mitteilung im Nachrückverfahren einen Studienplatz zu erhalten erfolgt meist elektronisch auf dem STiNE-Account (Account der Hochschule). Die Mitteilung kann eingehen obwohl euer Widerspruchsverfahren läuft. Um die Anmeldefristen nicht zu versäumen, ist der STiNE-Account unbedingt regelmäßig zu überprüfen!