Klage

Sollte auch die Beschwerde nicht zum erwünschten Erfolg führen, oder erlässt die Uni/FH bis zu Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, muss eine Klage erhoben werden.

Hinweis: In den sog. „harten Studienfächern“ wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin darf davon ausgegangen werden, dass erst zu einer Klage kommen wird. Alternativ kann über ein Auslandsstudium mit anschließender Bewerbung ins 1. und zeitgleich ins höhere Fachsemester nachgedacht werden. Wir beraten Sie dazu gerne!