Reguläres Zulassungsverfahren

Es gibt zwei Arten der Bewerbung. Die erste ist die Direktbewerbung an der jeweiligen Uni/FH. Für Uni/FH die am sog. „Dialogorientiertes Serviceverfahren“ teilnehmen erfolgt die Bewerbung über das Bewerbungsportal hochulstart.de statt. Hintergrund ist der Hohe Verwaltungsaufwand des Vergabeverfahrens. Deshalb lassen die meisten Unis/FH die Vergabe von der Stiftung für Hochschulzugang und deren Portal hoschulstart.de organisieren.

Achtung: Obwohl es über den Antrag auf ausserkapazitäre Zulassung eine Möglichkeit gibt, auch ohne Teilnahme am ordentlichen Vergabeverfahren eine Studienplatzklage zu erheben, wird die Teilnahme dringend empfohlen.

Ein frühzeitiger Besuch der Seite www.hochschulstart.de ist sehr empfehlenswert, da dort viel nützliche Informationen zur Bewerbung zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig davon, ob die Bewerbung direkt oder über www.hochschulstart.de erfolgt, sollten Sie sich Gedanken zu weiteren zu stellenden Anträge machen. Dazu gehört zunächst einmal der Härtefallantrag. Ein Härtefall ist ein besonders schwerwiegender Grund für eine Studienplatzvergabe. Härtefälle können sich etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen ergeben. Ein Härtefallantrag wird meistens nur berücksichtigt, wenn er zeitgleich mit der Bewerbung eingereicht wird. Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe1010.

Ein sehr wichtiger Antrag ist der Antrag auf ausserkapazitäre Zulassung zum Studium. Mit diesem Antrag begehrt man, ausserhalb der von der Uni/FH festgelegten Kapazitäten zugelassen werden. Es ist quasi eine Bewerbung auf noch nicht entdeckte Kapazitäten.

Achtung: Dieser Antrag wird von den meisten Verwaltungsgerichten als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Studienplatzklage angesehen! Da er besonderen Form- und Fristerfordernissen unterliegt, ist davon anzuraten diesen selbständig einzureichen!

Der Antrag ist unabhängig vom Bewerbungsverfahren bei der jeweiligen Hochschule zu stellen. Für den Antrag gibt es spezielle Fristen, je nachdem, ob die Antrag bei einer Uni oder eine FH, zum Winter- oder Sommersemester, eingehen soll. Wird die Frist versäumt, lässt sich der Antrag nicht nachholen!