Widerspruchsverfahren

Entschließen Sie sich dazu, gegen die Ablehnung vorzugehen, muss innerhalb der Rechtbehelfsfrist ein Widerspruch oder eine Klage eingereicht werden.

Der Widerspruch wird bei der Uni/FH eingereicht, auch wenn die Bewerbung zentral über www.hochschulstart.de gelaufen ist.

Tipp: Als ihre Rechtsanwälte haben wir dank unserer Erfahrung die Möglichkeit, mit der Uni/FH im Rahmen des Widerspruchsverfahren Vergleichsverhandlungen zu führen. Dadurch kann ein Rechtsstreit vermieden und der Zugang zum Studium ermöglicht werden.

Zeitgleich müssen die Voraussetzungen für eine Studienplatzklage geprüft werden, und die Formalien und Anlagen vorbereitet werden.