Kosten

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Zu diesem Thema gibt es reichlich Horrornachrichten in Internet. Leider trifft einiges davon sogar zu. Wenn die Not von jungen Menschen ausgenutzt wird, ist das sehr bedenklich.

Einen spannenden Beitrag von SPON erreichen Sie unter folgender URL:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/studienplatz-einklagen-lukratives-geschaeft-fuer-anwaelte-a-830949.html

Dazu muss man aber auch sagen, dass Studienplatzklagen nicht immer teuer sein müssen. Honorarvereinbarungen schaffen Klarheit über die Kosten. Die Höhe des Honorars sollte dabei nicht von der Leistungsfähigkeit des Einzelnen Mandanten abhängen, sondern von der zu erbringenden anwaltlichen Leistung.

Ausserdem ist der Faktor Kosten in Relation zum Nutzen der Studienplatzklage zu sehen. Eine schnelle Aufnahme des Studiums führt im besten Fall zu einer schnelleren Beendigung und Berufsausübung mit dem entsprechenden Einkommen. Für viele Familien sind die Kosten keine große Belastung. Für andere Familien ist es wichtig, dass ihr Kind seinen Studienwunsch verwirklichen kann und sich durch einen Rückschlag durch abgelehnte Bewerbung nicht davon abbringen lässt.

In der Betrachtung ist festzustellen, dass es mehrere Kostenarten gibt. Die Gerichtsgebühren, Gebühren für das Widerspruchsverfahren, Rechtsanwaltskosten der Hochschulen (wenige Uni/FH sind anwaltlich vertreten, jedoch fast immer in Verfahren über medizinische Fächer), eigen Anwaltsgebühren, sind voneinander zu unterscheiden. Nicht alle Gebühren fallen in allen Fällen an.

Die im Folgenden bezifferten Kosten sind bloße Richtwerte, können variieren und fallen pro Klage an.

Die Gebühren für das Widerspruchsverfahren (ca. 50 €) und das verwaltungsgerichtliche Verfahren (ca. 150 €) sind gesetzlich oder satzungsmäßig vorgegeben.

Bei anwaltlicher Vertretung der Uni/FH müsse die Kosten übernommen werden, wenn man mit seinem Antrag unterliegt. Die Kosten richten nach dem Gegenstandswert der Sache und betragen ca. 500 €. Realistisch kann für jede Klage von Kosten in Höhe von ca. 1000 € zzgl. der eigenen Anwaltskosten ausgegangen werden.

Die eigenen Anwaltskosten richten sich nach dem Umfang der Leistung und einer darüber getroffenen Honorarvereinbarung. Um die Kosten bei mehreren Klagen gegen eine Vielzahl von Uni/FH zu begrenzen, ist eine Staffelung des Honorars üblich.

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die gesetzlichen Gebühren für eine begrenzte Anzahl an Studienplatzklagen. Diese Möglichkeit fragen wir unverbindlich und kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an.