Studienplatzklage: FAQ

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Wie hoch sind meine Erfolgschancen?
Sehr schwierig zu beantworten, da die Chancen von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind. Generell kann man sagen, dass die Chancen für die meisten Fächer eher gut sind. Bei den „harten Fächern“ Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie sind sie eher offen. Je mehr Unis/FH verklagt werden, umso höher ist die Erfolgschance.

Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Grundsätzlich brauchst Du einen Anwalt erst in der 2. Instanz vor dem OVG. Aufgrund der Vielzahl an einzuhaltender Formen und Fristen und um von unserer Erfahrung mit Studienplatzklagen zu profitieren, solltest Du dich zumindest von uns beraten lassen.

Muss ich nach Hamburg kommen, wenn ich eine Beratung oder Vertretung wünsche?
Nein, das ist nicht erforderlich. Alles Wesentliche kann über Telefon und E-Mail erledigt werden, von der Beratung bis zur Mandatserteilung. Über Telefon oder E-Mail erreichen Sie umgehend einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte, der Ihren Fall von Anfang bis Ende bearbeitet.

Warum sollte ich Ihre Kanzlei beauftragen?
Studienplatzklagen sind Erfahrungssachen. Hier könne Sie auf unser Spezialwissen vertrauen. Wir haben den Überblick über sämtliche gesetzliche und richterliche Entwicklungen. Unsere Kundenempfehlungen sprechen für uns. Wir bieten ein Vertrauensverhältnis, dass nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgestaltet, und von Aufklärung, Erreichbarkeit und Einsatz gekennzeichnet ist.

Gegen wen richtet sich die Klage?
Die Klage richtet sich immer gegen die Uni/FH, auch wenn die Bewerbung über www.hochschulstart.de erfolgte.

Muss ich mich über hochschulstart.de beworben haben um eine Studienplatzklage erheben zu können?
Die Teilnahme am regulären Vergabeverfahren ist keine zwingende Voraussetzung, wenn der Antrag auf ausserkapazitäre Zulassung rechtzeitig gestellt worden ist (Ausnahme: Hamburg und NRW). Im Bereich Medizin verfolgen einige Unis die Taktik, einen Vergleich mit der Begründung abzulehnen, der Bewerber habe bei der Bewerbung über www.hochschulstart.de diese Uni nicht als Wunschort angegeben habe. Diese Ansicht wird aber von den Verwaltungsgerichten nicht geteilt.

Was sind inner- bzw. ausserkapazitäre Studienplätze?
Innerkapazitäre Studienplätzte sind solche, die die Uni/FH selbst errechnet hat. Ausserkapazitär sind solche Studienplätze, die das Gericht zusätzlich errechnet, und im gerichtlichen Verfahren (meistens) per Los, oder nach den Kriterien der Stiftung für Hochschulzugang vergibt. Diese Studienplätze stehen nur denjenigen zur Verfügung, die eine Studienplatzklage erhoben haben.

Kann ich ein Eilverfahren betreiben, wenn ich bereits in einen anderen Studiengang
eingeschrieben bin?
Ja! Ein anderer Studiengang ist unschädlich.

Nehme ich durch eine Studienplatzklage Anderen den Studienplatz weg?
Das ist ein weitverbreitetes Gerücht und unzutreffend noch dazu. Im Rahmen der Studienplatzklage werden nur neu ermittelte Kapazitäten vergeben. Es kommen also Kapazitäten hinzu, ohne das eine Verdrängung anderer Bewerber stattfindet.

Kann ich ein Eilverfahren betreiben, wenn ich bereits im gleichen Studiengang
immatrikuliert bin?
Dies ist nicht ohne weiteres möglich, sondern nur dann, wenn Du
zwingende Gründe hast, die Dich an den Studienort binden (Härtefallgründe)
oder aus von Dir nicht zu vertretenen Gründen trotz Einschreibung keine
Studienleistungen erbringen konntest. Die Immatrikulation ist bei einem Eilverfahren dem Gericht mitzuteilen.

Kann ich einen Studienplatz im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule
annehmen und trotzdem das Eilverfahren weiter betreiben?
Nein! Mit der Annahme des anderen Studienplatzes im gleichen Studiengang entfällt dein Rechtsschutzbedürfnis. Etwas Anderes gilt nur, wenn Du Härtefallgründe hast, die es erfordern, dass du eben in dieser Stadt bleiben musst.

Was ist ein Härtefallantrag?
Ein Antrag mit dem man schwerwiegende Gründe dafür vorträgt, warum man diesen Studienplatz unbedingt haben muss. Die Gründe können beispielsweise gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Art sein. Weitere Infos unter http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe1010.

Ich habe im Bewerbungsverfahren keinen Härtefallantrag gestellt. Kann ich dies nach Erhalt des Ablehnungsbescheides noch nachholen?
Grundsätzlich lehnt die Uni/FH eine Berücksichtigung ab, wenn der Härtefallantrag nicht mit der Bewerbung eingereicht wird. Spätestens mit dem Eilantrag sollten die Härtefallgründe aber vorgetragen und belegt werden, weil nicht ausgeschlossen ist, dass das Gericht dies berücksichtigt.

Wie lange dauert es, bis das Gericht über meinen Antrag entscheidet?
Dies hängt vom Verhalten der Universität und der Bearbeitungsdauer bei Gericht ab. In
den meisten Fällen entscheidet das Verwaltungsgericht innerhalb der ersten zwei bis vier
Vorlesungswochen. Muss das Hauptsacheverfahren entschiede werden, kann das gesamte Verfahren auch 12 Monate dauern. Allerdings hat in diesen Fällen schon der Eilantrag meistens Erfolg, und man kann solange in dem Fach studieren.

Welche Probleme kann es für mein späteres Studium geben, weil ich über das
Gericht einen Studienplatz bekommen habe?
Eine Schlechterstellung darfst Du durch nicht erleiden! Grundsätzlich bekommen auch weder deine Professoren noch deine Kommilitonen mit, dass du deinen Studienplatz eingeklagt hast.

Was passiert, wenn ich meinen vorläufigen Studienplatz in der zweiten Instanz
wieder verliere, nachdem die Universität in Beschwerde gegangen ist?
Eventuell darfst du das Semester zu Ende studieren, und die Leistungsnachweise anrechnen lassen, wenn du in einer späteren Bewerbung einen Studienplatz erhältst.