Vorsorge

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Die rechtliche Vorsorge für das Alter gewinnt neben der wirtschaftlichen Vorsorge an immer größerer Bedeutung. Für den Fall, dass sie aufgrund körperlicher oder altersbedingte Einschränkungen geschäftsunfähig werden, möchten die Betroffenen durch rechtliche Gestaltungen Vorkehrungen treffen, um selbstbestimmt ins Alter gehen zu können. Wird in diesem Bereich keine Vorsorge getroffen, ist es am Ende der Staat, die im Ernstfall einen Betreuer bestimmt. Das sind allerdings nicht immer die Vertrauensperson, die man sich als Betroffener für die eigene Betreuung wünscht. Informieren Sie sich über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen im Rahmen der Vorsorge zu Verfügung stehen. Wir helfen Ihnen gerne.

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung