Vorsogevollmacht

Aufgrund der fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten werden die Deutschen im Durchschnitt immer älter. Allerdings wächst mit dem fortschreitenden Alter auch die Gefahr, dass man aufgrund von Gebrechlichkeit oder Krankheit die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Der Fall, dass jemand nicht mehr fähig ist, eine Entscheidung zu treffen, kann natürlich auch einen jungen Menschen treffen.

Das Betreuungsgericht musst in solchen Fällen einen gesetzlichen Betreuer bestellen, sofern nichts anderes konkret geregelt worden ist. Es kommt da nicht selten vor, Das plötzlich eine Person die eigenen Angelegenheiten regelt, die ein völlig fremd ist. Wird dies vermeiden möchte, sollte über eine Vorsorgevollmacht nachdenken.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht kann der Betroffene für den Fall der später eintretenden Hilfebedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit eine Person seiner Wahl bevollmächtigen. Genau hier liegt der Vorteil gegenüber der gesetzlichen Betreuung. Der Vollmachtgeber kann die bevollmächtigte Person im vornherein selbst auswählen und bestimmen. Mit einer ordnungsgemäß enthalten Vorsorgevollmacht kann die Anordnung eines gesetzlichen Betreuers insoweit in aller Regel verhindert werden. Eine Vorsorgevollmacht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es um die Wahrnehmung gesundheitlicher, finanzieller und persönlicher Angelegenheiten durch eine Vertrauensperson geht.

Im Kern handelt es sich bei der Vorsorgevollmacht um eine weitreichende Generalvollmacht. Der Bevollmächtigte kann im vermögensrechtlichen Bereich beispielsweise Mietverträge kündigen, alle Bankgeschäfte vornehmen und abschließen und erforderliche Behördengänge absolvieren. Im persönlichen Bereich darf er die Post annehmen, öffnen und beantworten. Es ist auch üblich, dass die behandelnden Ärzte des Vollmachtgebers gegenüber dem Vollmachtnehmer von der Schweigepflicht entbunden werden. Er kann dann weitreichende Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich (etwa Operationen) treffen. Was genau der Vollmachtnehmer im Einzelfall darf, muss individuell festgelegt werden. Es ist durchaus denkbar, dass der Vollmachtnehmer bei einzelnen Entscheidungen noch eine Genehmigung des Betreuungsgerichts es einholen muss. Da der Umfang der Vorsorgevollmacht in der Regel sehr weit geht, ist es erforderlich, dass die Auswahl des Bevollmächtigten sorgfältig durchdacht und abgewogen wird. Natürlich gibt es bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht auch Möglichkeiten, um Missbrauch vorzubeugen. Denkbar ist beispielsweise, dass in der Vorsorgevollmacht zwei Personen benannt werden, die sich dann gegenseitig kontrollieren können.

Bei den Formalitäten ist zu beachten, dass eine Vorsorgevollmacht aus Beweisgründen immer schriftlich erteilt werden sollte. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben, sie ist jedoch erforderlich, wenn beispielsweise Grundstücksgeschäfte abgewickelt werden müssen. In der Praxis ist darüber hinaus festzustellen, dass auch Versicherungen und Banken häufig auf Vorlage einer notariellen Vollmachtsurkunde bestehen. Ein Vorteil der notariellen Vorsorgevollmacht liegt zudem darin, dass der Vollmachtgeber vor Abschluss der Vollmacht sachkundig beraten wird, und dass der Notar für eine rechtssichere und klare Formulierung der Vorsorgevollmacht sorgt. Wenn man sich einfach eine Vorlage aus dem Internet herunterlädt und diese sodann ausfüllt, besteht immer die Gefahr, dass die Echtheit der Urkunde später angezweifelt wird. Sollte die Urkunde einmal verloren werden, besteht bei der notariellen Beurkundung zudem der Vorteil, dass eine neue Ausfertigung erteilt werden kann. Empfehlenswert ist zudem, die Vollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. Dies stellt sicher, dass sie im entscheidenden Augenblick auch aufgefunden wird.