Bauträgervertrag

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Müssen die neue Wohnung oder das neue Haus erst noch vom Verkäufer errichtet werden, so bedarf der dafür erforderliche Bauträgervertrag ebenfalls der notariellen Beurkundung . Im Rahmen eines solchen Bauträgervertrages verpflichtet sich der Bauträger zur Übereignung des Baugrundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes. Insoweit handelt es sich beim Bauträgervertrag um eine Kombination aus Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag, für die einige rechtliche Besonderheiten gelten.

Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Dadurch soll der Käufer geschützt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Kaufpreis je nach tatsächlichem Baufortschritt in Raten zu zahlen ist. Denkbar ist zudem, dass die Zahlung gegen Vorlage einer vom Bauträger zu stellenden Bankbürgschaft erfolgt. Im Rahmen des Bauträgervertrages wird zudem geregelt, ob der Käufer Sonderwünsche hat und nach welchem Zeitplan die Gebäudeerrichtung erfolgt.

Wenn die Bauerrichtung und der Grundstückskaufvertrag in zwei getrennten Verträgen geregelt werden soll, bedürfen beide Verträge der notariellen Beurkundung.