Immobilienkaufvertrag

IMG_6870

Ein Immobilienkaufvertrag hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Parteien des Vertrages und die Volkswirtschaft insgesamt. Es ist insoweit nicht erstaunlich, dass in diesem Bereich strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit solche Verträge durch den Gesetzgeber vorgegeben worden sind. Die verschiedenen Immobilienkaufverträgen unterscheiden sich im Detail durch aus, je nach Fallgestaltung muss der Notar den Vertrag auf die Besonderheiten des Rechtsgeschäfts zuschneiden. Den klassischen Grundstückskaufvertrag bildete der Vertrag zwischen Privatleuten, es gibt aber auch noch eine ganze Reihe weiterer Vertragstypen wie zum Beispiel Verbraucherverträge, Bauträgerverträge, gewerbliche Grundstückskaufverträge, Verträge über Wohnungseigentum und sonstige Konstellationen. Wir haben für Sie dazu die nachfolgenden weitergehenden Informationen zusammengestellt:

Grundstückskaufvertrag

Eigentumswohnung

Bauträgervertrag

Gewerbeimmobilien

Immobilienkaufvertrag – wie läuft die Vertragsabwicklung?