Grundstückskaufvertrag

grundstückskaufvertrag

Gemäß § 311 b BGB bedarf der Grundstückskaufvertrag der notariellen Beurkundung . Die Beteiligten sollen vor dem Abschluss eines so wichtigen Rechtsgeschäft umfassend beraten und sich über alle rechtlichen Konsequenzen bewusst werden. Insoweit trägt der Gesetzgeber mit der notariellen Form des Grundstückskaufvertrages der hohen Schutzbedürftigkeit der Vertragsparteien Rechnung. In der Regel fragt der Notar zunächst alle relevanten Daten von den Vertragsparteien ab und erstellte sodann den entsprechenden Vertragsentwurf. Nach Überlassung des Entwurfs haben Käufer und Verkäufer dann die Gelegenheit, offene oder erörterungsbedürftige Punkte noch vor dem Beurkundungstermin ab zu klären. Selbst in der Beurkundung können einzelne Punkte noch geändert oder ergänzt werden. Einschränkungen ergeben sich insoweit jedoch beim Verbrauchervertrag. Im nachfolgenden wollen wir auf die Besonderheiten und Einzelheiten des Grundstückskaufvertrages noch genauer eingehen:

Was ist im Kaufvertrag geregelt?

Was muss der Verkäufer beachten?

Was muss der Käufer beachten?

Kosten des Kaufvertrages

Verbraucherschutz beim Grundstückskaufvertrag

Teilung und Verbindung von Grundstücken