Kosten des Grundstückskaufvertrages

IMG_6969

Wer ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kauft, muss nicht nur mit der Zahlung des reinen Kaufpreis kalkulieren. Auch die mit einem solchen Geschäft einhergehenden Begleit- und Nebenkosten sind zum Teil erheblich und müssen von vornherein mit kalkuliert werden.

Grunderwerbsteuer
Nach der gesetzlichen Regelung fällt die Grunderwerbsteuer immer dann an, wenn eine im Inland befindliche Immobilie durch einen Erwerbsvorgang den Eigentümer wechselt. Die Steuer wird somit insbesondere fällig bei der Veräußerung von Grundstücken, Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien Steuerschuldner. Es ist allerdings üblich, dass sich im Kaufvertrag der Käufer zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Sofern der Käufer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Finanzamt indes auch auf den Verkäufer zugreifen. Die Höhe des konkreten Steuersatzes variiert von Bundesland zu Bundesland. In den vergangenen Jahren ist es zu teilweise erheblichen Anhebungen der Steuersätze gekommen. In Hamburg liegt die Grunderwerbsteuer derzeit bei 4,5 %, in Schleswig Holstein beläuft sie sich sogar auf 6,5 %.

Notar und Grundbuchkosten
Gebühren fallen zudem für die im Rahmen des Kaufvertrages erforderlichen Beurkundungen und die Grundbucheintragungen an. Diese weiteren Kosten liegen in Summe etwa bei 2 % des Kaufpreises. Abweichungen sind je nach Fallgestaltung natürlich möglich. Weitere Information zu den Notargebühren erhalten Sie hier.

Maklerkosten
Wenn der Grundstückskaufvertrag durch einen Makler vermittelt worden ist, dann wird auch dieser eine Courtage beanspruchen wollen. In der Praxis ist durchaus üblich, dass sich der Käufer zur Übernahme der Maklerkosten verpflichtet. Die Parteien des Kaufvertrages können aber natürlich auch andere Regelung treffen, insbesondere ist auch eine Aufteilung der Kosten denkbar. Die Maklercourtage beträgt üblicherweise bis zu 6 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer.

Begleitkosten insgesamt
Anhand der vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass die Nebenkosten eines Grundstücksvertrages insgesamt erheblich sind. Legt man beispielsweise ein Kaufpreis von 400.000 € zu Grunde, so können sich die gesamten Nebenkosten schnell auf 50.000 € und mehr belaufen.

Weitere außerordentliche Kosten
Im Rahmen der Finanzierungsplanung muss natürlich auch beachtet werden, ob eventuell noch Mittel für erforderliche Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen werden. Zu beachten ist zudem, ob eventuell bestimmte Dinge zusätzlich angeschafft werden müssen (zum Beispiel Garagenstellplatz, Carport, Einbauküche).