Immobilienrecht

immobilienrecht

Einen Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit bildet das Immobilienrecht. Maßgeblich ist dabei jedes Rechtsgeschäft, das mit Grundstücken und Gebäuden zu tun hat, wie zum Beispiel der Kauf oder Verkauf eines Hausgrundstücks, einer Eigentumswohnung (auch wenn sie durch den Bauträger erst noch errichtet werden muss) oder eines Bauplatzes. Ferner gehören zum Immobilienrecht die Begründung und der Verkauf von Erbbaurechten, die Grundstücksbelastung mit Grundpfandrechten wie Haypotheken oder Grundschulden, die Einräumung Übertragung und Löschung weiterer Grundstücksrechte wie Nießbrauch, Wohn- und Wegerechten, die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum oder eine Immobilienschenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die Immobilienverträge unterscheiden sich dabei je nach der Besonderheit des jeweiligen Objekts.

Aufgrund der großen finanziellen und wirtschaftlichen Bedeutung stellen Immobiliengeschäfte für Käufer und Verkäufer keine Altagsgeschäfte dar. Die Veräußerung einer Immobile unterscheidet sich in ihren Risiken sowie der rechtlichen Ausgestaltung ganz wesentlich von einem normalen Kaufvertrag. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben, um für beide Vertragsparteien Risiken zu vermeiden und sicherzustellen, dass diese vor Abschluss des Rechtsgeschäfts sorgfältig und umfassend beraten werden. Nachdem der Notar die Parteien unparteiisch und umfassend beraten hat, entwirft er die erforderlichen Vertragstexte. Nach der Beurkundung hat er die Aufgabe, die Parteien bei der Abwicklung des geschlossenen Vertrages zu unterstützen. Im Rahmen der Abwicklung gehört es zum Beispiel zu den Aufgaben des Notars, Genehmigungen einzuholen, erforderlichenfalls Grundfandrechte wie Hypothek und Grundschuld zu beurkunden und die Kaufpreiszahlung sowie den Eigentumsübergang zu überwachen.

Wir wollen Ihnen im folgenden einen genaueren Überblick über die wesentlichen Fragen zu den häufig vorkommenden Immobiliengeschäften geben. Wir können damit natürlich nicht alle Einzelheiten und Besonderheiten des jeweiligen Falles beleuchten.

Immobilienkaufvertrag

Überlassungsvertrag

sonstige Grundstücksrechte