sonstige Grundstücksrechte

grundstücksrechte

Der Notar kümmert sich im Bereich des Grundstücksrechts auch um die Eintragung der verschiedenen sonstigen dinglichen Rechte. An sich ist eine notarielle Beurkundung hier nicht zwingend vorgeschrieben, in der Grundbuchordnung ist aber geregelt, dass die Eintragungsunterlagen in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind. Bei den Grundpfandrechten Grundschuld und Hypothek ist die Beurkundung im übrigen stets erforderlich, weil die Kreditinstitute von den Eigentümern eine sofortige Zwangsvollstreckungunterwerfung verlangen. Im Bereich der notariellen Tätigkeit sind vor allem die nachfolgenden weiteren dinglichen Rechte relevant: