Altenteil

Als Altenteil definiert man die Regelungen zur Altersversorgung, die im Rahmen einer bäuerlichen Gutsübertragung zu Gunsten des bisherigen Inhabers vereinbart werden. In aller erster Linie geht es dabei um das Recht, bis zum Lebensende auf dem Grundstück wohnen zu dürfen, geregelt werden aber zumeist auch weitergehende Sach-, Geld- und Pflegeleistungen.

Eine gesetzliche Regelung für das Altenteil findet sich nicht. In der Praxis setzt es sich somit aus verschiedenen Rechtspositionen zusammen. Der Rahmen wird zumeist durch einen schuldrechtlichen Altenteilsvertrag gebildet, darüber hinaus werden die Ansprüche im Grundbuch dinglich abgesichert. Dies geschieht zum Beispiel durch Eintragung eines Wohnungsrechts in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Weitergehende Leistungen auf dem Grundstück wenn in der Regel durch eine Reallast gesichert.