Grunddienstbarkeit

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Wenn ein bestimmtes Grundstück dem Eigentümer eines anderen Grundstücks auf bestimmte Weise dienstbar gemacht wird, spricht man nach deutschem Recht von einer Grunddienstbarkeit. In der Praxis besonders relevant ist das Wegerecht, dieses gestattet es dem Eigentümer eines Grundstücks, einen über ein fremdes Grundstück verlaufenden Weg zu nutzen. Aber auch so genannte Leitungsrechte für Strom, Gas, Wasser, etc. haben in der Praxis eine große Bedeutung. Denkbar ist zudem der Inhalt einer Grunddienstbarkeit dahingehend, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks bestimmte Rechte nicht ausüben darf. Hier ist zum Beispiel daran zu denken, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks vom Nachbargrundstück ausgehende Immissionen zu dulden hat.