Grundschuld

grundschuld

Als Grundpfandrecht ähnelt die Grundschuld der Hypothek. Auf diesem Grunde sind viele gesetzliche Grundlagen zu Hypothek auch auf die Grundschuld anwendbar. Der wesentliche Unterschied zu Hypothek besteht indes darin, dass bei der Grundschuld keine Abhängigkeit zur Forderung besteht. Die Grundschuld und die entsprechende Forderung des Kreditinstituts werden in aller Regel über einen so genannten Sicherungsvertrag verknüpft. Zu gunsten des Eigentümers entsteht ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld aus dem Sicherungsvertrag, sobald die Forderung getilgt worden ist.

Da die Grundschuld insgesamt flexibler zu handhaben ist als die Hypothek, hat sie dieser in der Immobilienpraxis weitestgehend den Rang abgelaufen. Die Grundschuld kann insbesondere wieder “aufgeladen” und zum Beispiel für eine Anschlussfinanzierung eingesetzt werden, da sie nicht gemeinsam mit der durch sie gesicherten Forderung untergeht. Es ist zudem viel kostengünstiger, die Grundschuld neu zu valutieren, als die alte Hypothek löschen und eine neue eintragen zu lassen.