Hypothek

 

hypothek

Ebenso wie die Grundschuld ist die Hypothl ein dingliches Grundpfandrecht. Die Hypothek belastet das betroffene Grundstück dahingehend, dass dem Inhaber wegen einer Forderung eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Hypothek muss im Grundbuch eingetragen werden. Für das Entstehen der Hypothek ist es eine unverzichtbare Voraussetzung, dass die persönliche Forderung auch tatsächlich besteht. Man spricht hier von Akzessorietät. Dieser Umstand bildet den wesentlichen Unterschied zur Grundschuld, bei der es keine Abhängigkeit von Forderung und Grundpfandrecht gibt.

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Arten von Hypotheken. Anders als bei der Buchhypothek wird bei der Briefhypothek ein Hypothekenbrief erteilt. Dieser erleichtert die Abtretung der Hypothek. Eine Verkehrshypothek kann sowohl als Buchhypothek, als auch als Briefhypothek erteilt werde. Die Sicherungshypothek ist in der Praxis weniger relevant, sie kann nur als Buchhypothek ins Grundbuch eingetragen werden.