Reallast

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Wird ein Grundstück in der Weise belastet, dass der Eigentümer aus dem Grundstück wiederkehrende Leistungen an den Berechtigten zu erbringen hat, spricht man von einer Reallast. Die Reallast entsteht, wenn sich der Eigentümer und der Berechtigte entsprechend einigen und die Reallast sodann im Grundbuch eingetragen wird. Besonders praxisrelevant sind vor allem die Rentenreallast und die Wohnungsreallast. Im Rahmen einer Reallast können aber auch andere Verpflichtungen des Grundstückeigentümers geregelt werden, zum Beispiel die Instandhaltung eines Weges oder sonstige Sach- und Pflegeleistungen. Auch im Zusammenhang mit so genannten Altenteilsrechten spielt die Reallast eine große Rolle.