Was muss der Käufer beachten?

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Bevor ein so weitreichendes Rechtsgeschäft wie ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen wird, sollte sich natürlich auch der Käufer sorgfältige Überlegungen machen.

Die für den Käufer wichtigste Frage ist die nach dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Insbesondere möchte ist der Käufer vermeiden, einen überteuerten Kaufpreis zu zahlen. Es entspricht daher auch seinem Interesse, den tatsächlichen Verkehrswert zu ermitteln. Erforderlichenfalls ist dafür ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Der Käufer hat sodann Überlegungen dazu anzustellen, wie er den Kaufpreis zahlen kann. In aller Regel ist das vorhandene Eigenkapital nicht ausreichend, um das Objekt vollständig zu finanzieren. Es müssen insoweit ergänzende finanzielle Mittel beschafft werden, in der Regel durch Kreditaufnahme. Der Käufer muss in den Zusammenhang auch Kenntnis von den vollständigen Begleitkosten haben, um den gesamten Finanzierungsbedarf ermitteln zu können. So können neben dem reinen Kaufpreis auch insbesondere Positionen wie Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten, Notarkosten und eine Maklercourtage anfallen. Es ist darüber hinaus auch denkbar, dass weitere finanzielle Mittel für Renovierungs- und Umbaumaßnahmen oder für spezielle Anschaffungen (zum Beispiel Einbauküche) nötig sind. Um den Kaufvertrag später auch vollziehen zu können, muss die gesamte Finanzierung rechtzeitig vor der Beurkundung des Kaufvertrages geplant und sichergestellt sein.

Bei dem Kauf von gebrauchten Immobilien ist es in der Praxis üblich, die Gewährleistung des Verkäufers für bestehende Mängel des Kaufobjekts auszuschließen. Das Objekt wird in solchen Fällen verkauft wieder besehen, der Verkäufer muss den Käufer nur über ihm bekannte Mängel aufklären. Für den Käufer es ist daher extrem wichtig, dass er sich im Rahmen der Vertragsanbahnung die Immobilie genaustens ansieht um etwaige Schäden oder Mängel des Objekts mit dem Verkäufer besprechen zu können. Hat Käufer Zweifel an dem zugesicherten Zustand des Gebäudes, dann kann er gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuziehen. Neben der Mängelfreiheit wird es für den Käufer zudem wichtig sein, dass das Haus den geltenden Energiestandards genügt und die Haustechnik nicht überaltert ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann sollten weitere Mittel für Sanierung und Modernisierung eingeplant werden.