Teilung und Verbindung von Grundstücken

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Spaltet man von einem bereits im Grundbuch existierenden Grundstück eine bis dahin unselbstständige Teilfläche ab, dann spricht man von einer Grundstücksteilung. Das abgespaltene Grundstück wird du dann als eigenes Grundstück mit entsprechendem Grundbuchblatt im Grundbuch eingetragen. Der Grund für eine solche Teilung besteht meistens darin, dass das neu entstehende Grundstück separat veräußert werden soll. Wenn das ursprüngliche Grundstück mit dinglichen Rechten Dritter belastet ist, dann setzen sich diese nach der Grundstücksteilung auch an dem neu geschaffenen Grundstück fort.

Es ist auch rechtlich möglich, einzelne Grundstücke zu verbinden. Im Gesetz werden hier zwei Fälle unterschieden, die Bestandszuschreibung und die Vereinigung. Bei der Bestandszuschreibung geht das zugeschriebene Grundstück im Hauptgrundstück auf. Bei der Vereinigung gehen die Grundstücke eine gleichberechtigte Verbindung ein. Eine größere Bedeutung im Grundstücksverkehr hat die erste Variante. Die rechtlichen Folgen bei bestehenden Belastungen sind nämlich weniger kompliziert.