Eigentumswohnung

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Wer eine Eigentumswohnung kauft, der erwirbt zunächst Sondereigentum an den zur Wohnung gehörenden Räumen. Er erwirbt zudem einen Miteigentumsanteil an dem gesamten Gebäude und am Grund und Boden, auf dem das Gebäude errichtet wurde. Tragende Wände, Heizungs-,  Wasch- und Fahrradkeller, Treppenhaus und Dach gehören zum Gemeinschaftseigentum. Den Wohnungseigentümern können darüber hinaus noch Sondernutzungsrechte eingeräumt werden. Ein solches Sondernutzungsrecht kannst zum Beispiel darin bestehen, dass der Wohnungseigentümer bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums allein nutzen darf, zum Beispiel einen Stellplatz oder einen Teil des Gartens.

Im Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und in der Teilungserklärung finden sich die gesetzlichen Grundlagen für die Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung wird üblicherweise gemeinsam mit der Gemeinschaftsordnung in einer einheitlichen notariellen Urkunde mitbeurkundet.

Wenn man eine Eigentumswohnung erwerben möchte, dann sollte man sich vorher unbedingt darüber Kenntnis verschaffen, was in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung geregelt ist. Wichtig ist zudem, dass man sich über bereits gefasste Beschlüsse der Wohnungseigentümergesellschaft informiert. Diese werden nämlich auch für den künftigen Käufer verbindlich. Informiert man sich nicht vor ab, kann es zu bösen Überraschungen kommen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf Umlagebeschlüsse. Man sollte sich zudem vor Abschluss des Kaufvertrages einen Überblick darüber verschaffen, wie hoch das Hausgeld ist und ob es etwaige Instandhaltungsrücklagen gibt.