Gewerbeimmobilien

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Besonders komplexe Vertragsgestaltungen sind nötig, wenn es um den Kauf von Gewerbeimmobilien oder Zinshäusern angeht. Solche Verträge müssen neben den üblichen Inhalten zu Kaufverträgen zusätzlich Regelungen zu Altlasten, Vermietung und gegebenenfalls baulicher Realisierbarkeit enthalten. In diesen Fällen ist in der Regel eine enge Zusammenarbeit des Notars mit Investoren, Behörden, Steuerberatern, Architekten und Rechtsanwälten erforderlich, damit alle Aspekte der verschiedenen Rechtsgebiete bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden können.